Allgemeine Geschäftsbedingungen
Benderstraße 16,
50769 Köln
Tel: 0157 501 640 24
E-Mail: hallo@socialmed-recruiting.de
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin/Auftragnehmerin Melanie Striese und ihren Kunden.
1.2 Änderung der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht schriftlich bis zum Ende des Folgemonats ab Zugang der schriftlichen Mitteilung der Auftragnehmerin widerspricht.
1.3 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Firma Socialmed Online Recruiting nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Melanie Striese ist Online Recruiterin, die Zahnärzten und Tiermedizinern dabei hilft, neues Personal über ihre Praxiswebseite und deren Social Media Accounts zu gewinnen. Sie bietet sowohl Recruiting-Beratung als auch Marketing-Leistungen zur Personalsuche an.
2.2 Der Kunde kann aus dem Leistungsportfolio der Auftragnehmerin frei wählen.
3. Richtlinien der Social-Media-Kanäle
3.1 Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich auf das nicht kalkulierbare Risiko hin, dass Werbeanzeigen und- auftritte seitens der Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook) aus beliebigen Gründen abgelehnt oder entfernt werden. Um dieses Risiko zu minimieren, arbeitet die Auftragnehmerin entsprechend den Richtlinien der jeweiligen Sozial-Media-Plattform. Diese Vorgaben liegen dem Auftrag des Kunden zugrunde.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Richtlinien wird zwar von den Anbietern der Social-Media-Kanäle die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, allerdings nimmt die Überprüfung eine gewisse Zeit in Anspruch. Demnach kann die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes einige Zeit dauern. Zudem steht die Auftragnehmerin nicht dafür ein, dass die Werbekampagne jederzeit abrufbar ist, da es aufgrund gültiger Nutzungsbedingungen für jeden Nutzer einfach ist, Rechtsverletzungen zu behaupten und damit eine Entfernung der Inhalte herbeizuführen. Das erkennt der Kunde mit der Auftragserteilung an.
4. Ideenschutz
Hat der potenzielle Kunde die Auftragnehmerin darum gebeten, ein Konzept zu erstellen, und kommt Melanie Striese diesem Wunsch noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
4.1 Bereits durch die Annahme der Konzeptionsaufgabe durch die Auftragnehmerin treten der potenzielle Kunde und Melanie Striese in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
4.2 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung seitens des Kunden ist nur durch schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.
5. Leistungsumfang, Mitwirken des Kunden
5.1 Welche Leistungen die Auftragnehmerin für ihren Kunden übernimmt, ergibt sich im Detail aus dem geschlossenen Hauptvertrag.
5.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
5.3 Alle angefertigten Arbeiten der Auftragnehmerin sind binnen 5 Tage freizugeben. Ist dieser Zeitraum ohne eine Rückmeldung des Kunden verstrichen, gelten diese als genehmigt.
5.4. Der Kunde wird der Auftragnehmerin rechtzeitig und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von möglichen Umständen informieren, die zu einer Verzögerung der Leistungserbringung führen. Der Kunde trägt den finanziellen Aufwand, wenn es durch unrichtige oder verspätete Änderungswünsche zu Zeitverzögerungen oder Wiederholung der Leistungserbringung kommt.
5.5. Der Kunde hat im Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass von ihm gestelltes Material (z.B. Bild und Text) frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Auftragnehmerin haftet nicht bei Verletzung dieser Rechte gegenüber Dritten. Kommt es zu einem Rechtsstreit wegen einer solchen Rechtsverletzung, verpflichtet sich der Kunde die Auftragnehmerin vollumfänglich freizustellen; insbesondere etwaiger Rechtsverteidigungsaufwand ist der Auftragnehmerin zu ersetzen.
6. Fremdleistung / Beauftragung von Dritten
6.1 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen allein oder mit Unterstützung von fachkundigen Dritten auszuführen.
6.2 Die Beauftragung einer Fremdleistung erfolgt unter Beachtung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt nach billigem Ermessen und bei Bedarf in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Aufgrund einer gesonderten Vereinbarung ist die Auftragnehmerin von den Verpflichtungen gegenüber Dritten von dem Auftraggeber vollumfänglich freizustellen.
Das Freistellungsverlangen der Auftragnehmerin beziffert den Umfang der Fremdleistung zuzüglich der etwaigen Abweichungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter Beachtung des Grundsatzes von Billigkeit (315 BGB).
6.3 Der Einsatz von Subunternehmern bedarf wegen der in § 3 MiLog iVm § 14 AEntG enthaltenen Haftungsregelung jedoch einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
7. Vorzeitige Auflösung des Vertrags
7.1 Die Auftragnehmerin kann den Hauptvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn einer der nachfolgenden Gründe vorliegt:
(a) Die Leistungserbringung ist aus verschiedenen Gründen, die vom Kunden ausgehen, nicht möglich oder wird auch nach Setzung einer bestimmten Frist verzögert.
(b) Der Kunde auch nach schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 2 Wochen seiner Zahlungs- oder Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Auftragnehmerin, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1 Das Honorar für die erbrachte Leistung ist entsprechend des Hauptvertrags zu zahlen. Dafür stellt die Auftragnehmerin ihre vollbrachte Arbeit zum Monatsende in Rechnung.
8.2 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Auftragnehmerin einseitig ändert oder die Zusammenarbeit vorzeitig abbricht, hat er die bis dahin erbrachte Leistungen der Online Recruiterin entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten.
9. Zahlung
9.1 Die Rechnungssumme ist fällig innerhalb von 7 Tagen mit Zugang der monatlichen Rechnung. Die von der Auftragnehmerin gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Melanie Striese.
9.2 Der Zahlungsverzug tritt gemäß der Mahnklausel aus den Monatsrechnungen ein. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinsatz.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassogebühren, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreibens und mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
9.3 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
10. Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Auftragnehmerin, einschließlich Ideen, Konzepte, Vorentwürfe (egal ob analog oder digital) bleiben Eigentum von Melanie Striese. Der Kunde erwirbt mit Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
11. Gewährleistung
11.1 Der Kunde hat alle Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Auftragnehmerin, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Ansonsten gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Melanie Striese zu. Die Auftragnehmerin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Zudem ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für sie mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.3 Der Auftraggeber ist für eine detaillierte Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Die Auftragnehmerin nimmt allenfalls eine Plausibilitätsüberprüfung vor.
12. Haftung
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Auftragnehmerin und die ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12.2 Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Werbemaßnahmen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Melanie Striese ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat die Auftragnehmerin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13. Datenschutz
13.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Passwörter) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden verwendet werden.>
13.2 Sonstige Absprachen zum Thema Datenschutz sind im Rahmen des Hauptvertrages bzw. der Verschwiegenheitsvereinbarung geregelt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Der Erfüllungsort ist Köln>
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Auftragnehmerin sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.